Jugendschutz

Übergriffe sexueller, psychischer oder anderer Gewalt auf Kinder und Jugendliche sind ein sehr schwieriges und komplexes Phänomen. Sie kommen in allen gesellschaftlichen Bereichen vor und machen auch vor dem organisierten Sport nicht Halt. Wir als Verein stehen in einer besonderen Verantwortung, die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen wirksam vor Gefahren für ihr körperliches und psychisches Wohlergehen zu schützen. Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst und haben Maßnahmen für einen möglichst umfassenden Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ergriffen. Hierzu zählen u.a. ein Präventionskonzept mit weitreichenden Maßnahmen, wie z.B.:

  1. Das Präventionskonzept und die darin definierten Einzelmaßnahmen werden innerhalb des Skiclub Ebenweiler e.V. gelebt und kommuniziert.
  2. Die Hintergründe zum Präventionskonzept werden in der Vorstandschaft und mit allen Übungsleitern regelmäßig, z.B. im Rahmen der Übungsleitertreffen, diskutiert.
  3. Die Philosophie des Skiclub Ebenweiler e.V. lebt schon immer die Freiwilligkeit, d.h. niemand wird zu einer Aktion, Übung oder Trainingssequenz gezwungen.
  4. Die Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen, falls solche sexualisierten Kommentare oder sexualisiertes Verhalten im Verein vorkommen, wird dies thematisiert.
  5. Unsere Ehrenamtlichen äußern keine sexistischen Bemerkungen oder abwertende Kommentare über die Körper der Kinder und Jugendlichen bzw. anderer Menschen.
  6. Ehrenamtliche sind nie mit einem Kind oder Jugendlichen alleine in einem Raum.
  7. Bei geplanten Einzeltrainings/Einzelübungsstunden wird immer das „Sechs-Augen-Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten. D.h. wenn ein Trainer/Übungsleiter ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein weiterer Trainer/Übungsleiter bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  8. Umkleideräume werden nur nach Klopfen und Aufforderung von den Ehrenamtlichen betreten.
  9. Unsere Ehrenamtlichen duschen nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen. Sie übernachten auch nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen.
  10. Keine Geschenke an einzelne Kinder und Jugendliche (Bevorzugung, die ein Abhängigkeitsverhältnis schaffen kann). Wenn dann nur an die ganze Gruppe und in gleichem Maße.
  11. Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Ehrenamtlichen (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen oder Auftritten.
  12. Ehrenamtliche teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Trainer/Übungsleiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  13. Körperliche Kontakte (z.B. in den Arm nehmen um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern und Jugendlichen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  14. Notwendige Körperberührungen, z.B. für sportspezifische Hilfestellungen setzen das Einverständnis des Minderjährigen voraus.
  15. Wird von einer der Schutzvereinbarungen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit dem Vorstand abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren. Erforderlich ist ein Einvernehmen beide r über das sinnvolle und nötige Abweichen von der vereinbarten Schutzvereinbarung.
  16. Gleichgeschlechtlichkeit ist kein Schutz.

Weitere Details können Sie gerne jederzeit über die Vorstandschaft anfragen.